Agrarrecht

Das Agrarrecht ist nicht nur ein kleines Rechtsgebiet, sondern dadurch werden viele weitere Rechtsbereiche berührt. Im Vordergrund des Agrarrecht steht vor allem die Forstwirtschaft, die Landwirtschaft aber auch die Fischereiwirtschaft und die Jagd. 

Besonders häufige Überschneidungen durch das Agrarrecht finden im Bereich

  • des Arbeitsrechts, 
  • des Agrarumweltrechts,
  • des Agrarabgabenrechts,
  • des Energierecht
  • des Pachtrechts, 
  • des Steuerrechts und 
  • des Sozialversicherungsrechts

statt. 

Man spricht im allgemeinen vom Agrarrecht. Jedoch handelt es sich dann um agrarspezifisches Zivilrecht, agrarspezifisches öffentliches Recht oder agrarspezifisches Strafrecht, wenn ein agrarspezifisches Bezug zu dem jeweiligen Rechtsgebiet vorgewiesen werden kann. 

Ziel des Agrarrechts ist der Schutz von agrarwirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Unternehmen und die Garantie der Qualität der Produkte, die aus den jeweiligen Bereichen der Agrarwirtschaft resultieren. Mithin geht es nicht nur um die oben genannten Bereiche der Agrarwirtschaft, sondern auch im die erzeugten Produkte, die Vertreiber  und Hersteller. 

Regelungen zum Agrarrecht findet man aufgrund des großen Umfangs und der Individualität in den unterschiedlichsten Gesetzestexten. Dazu gehören unter anderem 

  • das Landwirtschaftsgesetz,
  • das Tierseuchengesetz,
  • das Milchgesetz, 
  • das Lebensmittelgesetz, 
  • das Tierschutzgesetz,
  • das Forst- und Jagdgesetz,
  • die Saatgutverordnung sowie
  • die Düngemittelverordnung. 

Diese Seite soll Ihnen in Grundzügen das umfangreiche Agrarrecht darstellen und Informationen zu den unterschiedlichen Teilbereichen erläutern.